FAQ

Vor dem Augen-Service

Die Anwendung ist schmerzfrei. Bei Aussendung des Lichtimpuls kann ein kurzes Gefühl der Wärme entstehen. Die Blitzintensität kann individuell für jede/n Kund/in angepasst werden.
Eine Anwendung dauert ca. 5 Minuten.
Ein kompletter Augen-Service besteht aus 3-4 Anwendungen in folgenden Abständen: Tag 0, Tag 15, Tag 45, Tag 75 (optional). Nach Durchführung des Protokolls hält der Effekt in der Regel zwischen 6 Monate und 3 Jahre an. Eine jährliche Auffrischung mit einem einmaligen Augen-Service-Termin wird empfohlen.

Während der Anwendung

Die Anwendung wird unterhalb der Augen im Bereich der oberen Wangenknochen durchgeführt. Es besteht zu keinem Zeitpunkt direkter Kontakt mit den Augen (nicht-invasiv).
Die Schutzbrille schützt das Auge des/der Optiker/in vor den hellen Lichtimpulsen.
Die Schutzbrille schützt das Auge vor den Lichtimpulsen.
Dieses schützt die Haut während der Anwendung und unterstützt die Übertragung des Lichtimpulses. Das Gel ist neutral und komplett geruchsfrei.

Nach der Anwendung

Bei intensivem Sonnenbaden nach der Anwendung wird das Auftragen von Sonnenschutz empfohlen.
Es sind keine Nebenwirkungen bekannt. Nach der Anwendung kann kurzfristig eine leichte Rötung der Haut auftreten.

Wann darf der Augen-Service nicht durchgeführt werden?

Schwangeren wird vom Augen-Service abgeraten.
Kunden/Kundinnen mit Diabetes dürfen den Augen-Service nur nach ärztlicher Abklärung in Anspruch nehmen.
Bei Einnahme von Medikamenten, die zur Familie der Photosensibilisatoren gehören, soll kein Augen-Service durchgeführt werden, um evtl. auftretenden Hautirritationen vorzubeugen.
Menschen mit sehr dunkel pigmentierter und schwarzer Haut können den Augen-Service nicht in Anspruch nehmen, da die Melaninkonzentration zu hoch ist und die Hautoberfläche die Lichtwellen absorbiert. Hier können oberflächliche Verbrennungen entstehen.
Die Anwendung auf gebräunter Haut ist generell möglich, da die Intensität des Blitzes individuell angepasst werden kann. Nach einem intensiven Sonnenbad sollte man jedoch einen Monat warten bis man den Augen-Service in Anspruch nimmt.
Bei minderjährigen Personen muss der gesetzliche Vormund das Einverständnis abgeben.
Gepulstes Licht kann nicht direkt auf Muttermalen und Tätowierungen angewendet werden. Eine sichere Anwendung ist durch die dafür vorgesehenen Schutzabdeckungen möglich.
Bei Hautinfektionen wie beispielsweise Psoriasis oder Ekzem-Gürtelrose sollte der Augen-Service nicht durchgeführt werden, wenn sich eine Entzündung in der Nähe des Auges befindet.